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Parkverbot Schwarzenbachtalsperre / Befahrungsverbot Waldseite

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Liebe Angler,

seit Jahren schon beschwert sich die EnBW als verantwortlicher Betreiber des Kraftwerks an der Schwarzenbachtalsperre regelmäßig und völlig zurecht darüber, dass ein kleiner, offenbar unverbesserlicher Teil der Anglerschaft trotz eines gut sichtbaren Verbotsschilds an der Zufahrt immer wieder im Bereich vor der Staumauer parkt. Entsprechende Bilder, welche die Verstöße dokumentieren findet ihr weiter unten. Trotz mehrfacher Appelle seitens der Vorstandschaft hat sich diesbezüglich keine Besserung eingestellt. Dieses Verhalten beschädigt das Ansehen der PG Schwarzenbach sowie der Angler insgesamt.

Bitte haltet euch an die geltende Regelung, die besagt, dass das Parken im Bereich der Talsperre verboten ist!

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Waldseite des Stausees bis zur abschließenden Klärung der Bootserlaubnis von keinem Angler mehr befahren werden darf. Grundlage für den Bootsbetrieb auf der Schwarzenbachtalsperre ist das Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg, d.h. bei den Bestimmungen bezüglich der Bootserlaubnis handelt es sich nicht um Regelungen, welche durch die EnBW erlassen werden. Die Zufahrt zur Waldseite ist außerdem im Besitz des Forstes.

Sobald bzgl. der Bootserlaubnis genauere Erkenntnisse vorliegen, werden wir euch entsprechend informieren.

 

Die Vorstandschaft der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach

 

SO GEHT ES NICHT!!!